0800 2225511✓ Versand in 2-3 Werktagen
ORION Warenhandel
exquisit KS320-V-H-040D Vollraumkühlschrank, 242 l Volumen, 39 dB Betriebsgeräusch, 5 Ablageflächen
exquisit KS320-V-H-040D Vollraumkühlschrank, 242 l Volumen, 39 dB Betriebsgeräusch, 5 Ablageflächen 2
exquisit KS320-V-H-040D Vollraumkühlschrank, 242 l Volumen, 39 dB Betriebsgeräusch, 5 Ablageflächen 3
exquisit KS320-V-H-040D Vollraumkühlschrank, 242 l Volumen, 39 dB Betriebsgeräusch, 5 Ablageflächen 4
exquisit KS320-V-H-040D Vollraumkühlschrank, 242 l Volumen, 39 dB Betriebsgeräusch, 5 Ablageflächen 5
exquisit

exquisit KS320-V-H-040D Vollraumkühlschrank, 242 l Volumen, 39 dB Betriebsgeräusch, 5 Ablageflächen

250,95 €
inkl. 19% MwSt., zzgl. Versand
Sofort lieferbar· Lieferzeit 2-3 Werktagen
Lieferung voraussichtlich Di., 07. JuliMi., 08. Juli
Kostenloser Versand
Lieferzeit 23 Werktage inkl. Bearbeitung & Versand

Produkt-Highlights

  • Kühlvolumen: 242 l für viel Stauraum
  • Betriebsgeräusch: 39 dB für leisen Betrieb
  • Fünf Glasablagen, vier höhenverstellbar
  • Integrierte Gemüseschublade für frische Lebensmittel
  • LED-Innenbeleuchtung für optimale Sicht

Beschreibung

Der exquisit Vollraumkühlschrank KS320-V-H-040D hat ein Kühlvolumen von 242 l. Die Abmessungen betragen 54,5 x 142,6 x 54,5 cm (B/H/T). Er arbeitet mit einem Betriebsgeräusch von 39 dB. Fünf Ablageflächen aus Glas, davon vier höhenverstellbar, bieten Flexibilität. Eine integrierte Gemüseschublade ermöglicht die optimale Aufbewahrung von frischen Lebensmitteln. LED-Innenbeleuchtung sorgt für eine gute Sicht.
Hersteller- & Sicherheitsangaben (GPSR)
Hersteller
Name: GGV Handelsgesellschaft mbH & Co. KG
Anschrift: August-Thyssen-Str. 8, 41564 Kaarst-Holzbüttgen, DE
Energieeffizienzklasse: D (Skala A-G)
EU-Produktdatenblatt (EPREL) →

Kundenbewertungen

Noch keine Bewertungen für dieses Produkt.

Hast du dieses Produkt bei uns gekauft? Nach Erhalt erhältst du eine Einladung, deine Erfahrung zu teilen — und hilfst damit anderen Kunden bei der Entscheidung.

Online geschlossen? Online widerrufen — § 356a BGB.Vertrag widerrufen